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   BVerfG, 19.12.1996 - 1 BvR 792/91   

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https://dejure.org/1996,4115
BVerfG, 19.12.1996 - 1 BvR 792/91 (https://dejure.org/1996,4115)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.1996 - 1 BvR 792/91 (https://dejure.org/1996,4115)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 1996 - 1 BvR 792/91 (https://dejure.org/1996,4115)
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Zu große Architektenwerbung

Art. 12 GG;

§ 93a Abs. 2 a BVerfGG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • werbung-schenken.de

    GG Art. 12
    GG - Berufsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Grenzen des Werbeverbots für Arcihtekten - Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Werbung durch Architekten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werbeverbot für Architekten? (IBR 1997, 200)

Papierfundstellen

  • DB 1997, 425
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1996 - 1 BvR 792/91
    Insbesondere in dem Beschluß des Ersten Senats vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u. a. - hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß die Geeignetheit und Erforderlichkeit jeder Werberegelung stets in bezug auf den konkreten Gemeinwohlbelang, der die Einschränkung der Berufsausübung rechtfertigen soll, zu überprüfen ist.
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1996 - 1 BvR 792/91
    Das gewählte Mittel muß zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein; bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe darf die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten werden (BVerfGE 71, 162 [173]; 71, 183 [196 f.]; 82, 18 [28]; 85, 248 [259]).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1996 - 1 BvR 792/91
    Das gewählte Mittel muß zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein; bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe darf die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten werden (BVerfGE 71, 162 [173]; 71, 183 [196 f.]; 82, 18 [28]; 85, 248 [259]).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1996 - 1 BvR 792/91
    Das gewählte Mittel muß zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein; bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe darf die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten werden (BVerfGE 71, 162 [173]; 71, 183 [196 f.]; 82, 18 [28]; 85, 248 [259]).
  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1996 - 1 BvR 792/91
    Das gewählte Mittel muß zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein; bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe darf die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten werden (BVerfGE 71, 162 [173]; 71, 183 [196 f.]; 82, 18 [28]; 85, 248 [259]).
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