Rechtsprechung
BVerfG, 19.12.1996 - 1 BvR 792/91 |
Zitiervorschläge
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Zu große Architektenwerbung
Art. 12 GG;
§ 93a Abs. 2 a BVerfGG
Volltextveröffentlichungen (4)
- werbung-schenken.de
GG Art. 12
GG - Berufsfreiheit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1
Verfassungsrechtliche Grenzen des Werbeverbots für Arcihtekten - Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zur Werbung durch Architekten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Werbeverbot für Architekten? (IBR 1997, 200)
Papierfundstellen
- DB 1997, 425
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
Auszug aus BVerfG, 19.12.1996 - 1 BvR 792/91
Insbesondere in dem Beschluß des Ersten Senats vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u. a. - hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß die Geeignetheit und Erforderlichkeit jeder Werberegelung stets in bezug auf den konkreten Gemeinwohlbelang, der die Einschränkung der Berufsausübung rechtfertigen soll, zu überprüfen ist. - BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82
Frischzellentherapie
Auszug aus BVerfG, 19.12.1996 - 1 BvR 792/91
Das gewählte Mittel muß zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein; bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe darf die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten werden (BVerfGE 71, 162 [173]; 71, 183 [196 f.]; 82, 18 [28]; 85, 248 [259]). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 19.12.1996 - 1 BvR 792/91
Das gewählte Mittel muß zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein; bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe darf die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten werden (BVerfGE 71, 162 [173]; 71, 183 [196 f.]; 82, 18 [28]; 85, 248 [259]). - BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen …
Auszug aus BVerfG, 19.12.1996 - 1 BvR 792/91
Das gewählte Mittel muß zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein; bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe darf die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten werden (BVerfGE 71, 162 [173]; 71, 183 [196 f.]; 82, 18 [28]; 85, 248 [259]). - BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87
Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand
Auszug aus BVerfG, 19.12.1996 - 1 BvR 792/91
Das gewählte Mittel muß zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein; bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe darf die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten werden (BVerfGE 71, 162 [173]; 71, 183 [196 f.]; 82, 18 [28]; 85, 248 [259]).